Sprachalarmanlagen (SAA) werden häufig in Schulen und öffentlichen Gebäuden eingesetzt. Oft handelt es sich jedoch um eine "normale" Lautsprecheranlage, auch ELA genannt, mit der z.B. Schulleiter Durchsagen in die einzelnen Klassenräume übertragen können. Oft sind diese Anlagen jedoch nicht als sicherheitstechnische Einrichtung ausgeführt und die Brandmeldeanlage muss dann die Alarmierung über Sirenen ausgeben.
Diese Sirenen für die Alarmierung können jedoch durch ein Lautsprechersystem ersetzt werden, wenn dieses als sicherheitstechnische Anlage ausgeführt ist. In diesem Fall ist es möglich, dass die Brandmeldeanlage im Brandfall diese Sprachalarmierungsanlage ansteuert. Diese wiederum gibt die Alarmierung der anwesenden Personen, durch vorher aufgesprochene Nachrichten aus. Auch Anweisungen das Gebäude umgehend zu verlassen, können dazu aufgesprochen werden. Eine sicherheitstechnische Anlagenausführung bedeutet, dass eine ganze Menge Vorschriften laut DIN 14675 einzuhalten sind. Unter anderem darf diese Anlage nur ein zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14675 planen, errichten und warten.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Ausbildung einer verantwortlichen Person und die erfolgreich abgelegte Prüfung hierzu.
Für unsere Firma WiTo-Sicherheitstechnik hat diese Prüfung Thomas Winterholler am 5.11.2020 erfolgreich abgelegt.