Vorgaben und Anforderungen für eine Brandmeldeanlage nach DIN-14675
Hier finden Sie eine sehr kurze Zusammenfassung über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften zur Installation und den Betrieb einer Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN-14675.
Um den heutigen Brandschutzanforderungen in modernen Gebäuden mit aufwändiger Architektur, komplexer Infrastruktur und Nutzung gerecht zu werden, wird die Brandschutztechnik, insbesondere die Installation einer Brandmeldeanlage, immer wichtiger. Die Brandmeldeanlage (kurz BMA) dient hauptsächlich dem Personen- und Sachschutz und ist aufgrund ihrer Fähigkeit, einen Brand in einem sehr frühen Stadium zu erkennen und diese Gefahrensituation zu signalisieren, eine der wichtigsten Komponenten einer Brandschutzanlage.
Zur Planung und Projektierung einer BMA benötigt es Wissen über die richtige Auswahl und die Funktionsweise einer Brandmeldeanlage. Technische Regelwerke bieten hierzu eine Vielzahl von Vorgaben.
Der richtige Einbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage. Welche Punkte sind zu beachten?
- Ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept als Basis für nachfolgende Phasen
- Normative Vorgaben als Basis für die Planung und Projektierung
- Brandfallsteuermatrix berücksichtigen, am besten frühzeitig in der Konzeptphase
- Richtige Montage und Inbetriebsetzung der BMA (BMA Konzept / Fachplanung)
- Beachten des Funktionserhalts der Leitungsanlagen im Brandfall
- Begrenzung der Brandfallsteuerung unter Beachtung der Schutzziele
- Örtliche "TABs" (Technische Anschlussbedingungen des Landkreises) der Feuerwehr beachten
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den Anforderungen und dem Betrieb einer Brandmeldeanlage.
Eine BMA kann nur lokal als sogenannter Hausalarm installiert werden, wobei die Anwesenden die Feuerwehr selbst anrufen und alarmieren müssen.
- oder -
als Brandmeldeanlage (BMA) Feuerwehr mit einer ganzen Menge zusätzlicher Komponenten, die selbständig und automatisch im Brandfall die Feuerwehr alarmiert.
Wie Sie sicherlich schon in den ersten Sätzen hier gelesen haben, werden in unserem Bereich viele spezielle Abkürzungen verwendet.
Damit Sie bei Gesprächen auch in etwa verstehen können von was der Planer, die Feuerwehr oder die Errichter Firma gerade spricht oder in Protokollen notiert, haben
wir Ihnen auch diese möglichst immer mit erklärt.
Wichtige gesetzliche Vorgaben für den Betrieb und Aufbau einer Brandmeldeanlage :
- Vorgaben nach der DIN-14675 beachten.
- Planung, Installation, in Betrieb nahmen, Service und Wartung nur durch zertifizierte Fachfirma.
- Inspektion und Wartung der Brandmeldeanalgen regelmäßig (Vorgabe meist 1/4 jährlich)
- Tausch von optischen Rauchmeldern nach 8 Jahren.
Brandwarnanlagen nach VDE 0826 als abgespeckte Version von Brandmeldeanalgen sind davon ausgenommen.