FAQ - Häufige Fragen unserer Kunden zur Brandmeldeanlage, Montage oder Wartung
Im Regelfall wird Ihnen das von der Baubehörde bei der Baugenehmigung vorgegeben. In dem Brandschutzgutachten zu Ihrer Immobilie finden Sie dazu Angaben was genau gefordert wird. Hier steht auch, ob die Anlage nach DIN-14675 als Hausalarm oder als aufgeschaltete Anlage zur Feuerwehr ausgeführt werden muss.
Weiterhin finden Sie in dem Gutachten ob es sich um einen Vollschutz, Teilschutz, Schutz von Fluchtwegen oder Einrichtungsschutz des Gebäudes handelt. Vollschutz würde z. B. bedeuten, dass alle Räume mit automatischen Meldern ausgestattet werden müssen.
Vereinzelt gibt es auch Kunden, die freiwillig eine Brandmeldeanlage zum Schutz ihrer Immobilie installieren möchten. In diesem Fall gibt es keine Vorgaben. Wir beraten Sie gerne im Detail dazu.
Das lässt sich nicht pauschal kalkulieren.
Im wesentlichen hängt es von der Größe des Gebäudekomplexes, der Nutzung und den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes ab. Auch ob alle Räumlichkeiten (Vollschutz) mit automatischen Meldern geschützt werden müssen oder nur die Fluchtwege. Weiterhin ob es "lediglich" ein Hausalarm ist oder ob auch eine Feuerwehraufschaltung mit all den notwendigen zusätzlichen Komponenten gefordert ist.
Bedenken Sie, dass es für Brandmeldeanlagen auch zwingend einen Wartungsvertrag einer Fachfirma nach DIN-14675 geben muss, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten pro Quartal in den Folgejahren entstehen.
Der Preis kann sich ab ca. 3000€ bis zu mittleren 5-stelligen Beträgen bewegen. Bei Großanlagen sprechen wir sogar von sechsstelligen Beträgen.
Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen eine erste grobe Abschätzung für Ihre Gegebenheiten geben können.
Eine Brandwarnanlage dient nur dazu die Personen im Haus zu warnen. Sie ist nicht auf die Feuerwehr aufgeschaltet, also wird hierbei keine automatische Feuermeldung an die Feuerwehr versendet. Die Personen müssen selbst über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr alarmieren.
Eine Brandwarnanlage ist also eine Stufe niedriger als die Brandmeldeanlage angesiedelt. Die Firma, die diese installiert, muss auch keine Fachfirma sein und auch keine DIN-14675 und ISO-9001 Zertifizierung vorweisen können.
Eine Brandwarnanlage ist erst seit kurzem in der VDE 0826 Teil 2 definiert. Ziel ist es bei kleinen Überwachungsbereichen. wo es "lediglich" darum geht die Personen zu warnen, diese günstigere Variante zu wählen. Die Immobilie wird dabei nur geschützt, wenn auch Personen in dem Gebäude sind, die den Alarm wahrnehmen können. Beispiele für den Einsatz sind hier Kindertagesstätten, kleine Pflegeheime und Hotels mit weniger als 60 Betten.
Da keine Alarmierung zur Feuerwehr weitergeleitet wird, kann am Wochenende und Nachts, wenn keiner vor Ort ist, das Gebäude dadurch erheblichen Schaden nehmen. Wie bei Privathaushalten auch, wird dann die Feuerwehr erst durch Nachbarn alarmiert, wenn der Brand oder der Rauch schon deutlich sichtbar ist.
Mehr Infos finden Sie bei uns unter Brandwarnanlagen in Kitas, auf der Seite zum Thema Brandwarnanlagen, auf der Seite der eingesetzten Herstellern zu unseren angebotenen Anlagen oder bei der Firma Daitem auch unter der externen Seite brandwarnanlage.de
Die DIN-14675 beschreibt neben DIN VDE 0833-1 und -2 den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage, die eine direkte Alarmierung der Feuerwehr auslöst. Gültig ist sie in Deutschland und beschreibt standardisierte Feuerwehrperipherie. Verantwortlich für die Erstellung der Norm ist der Normausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031. Deshalb wird die DIN-14675 umgangssprachlich auch als Feuerwehrnorm bezeichnet.
Siehe Details unter dieser Rubrik DIN-14675
Eine Brandmeldeanlage nach DIN-14675 ob Hausalarm oder aufgeschaltet auf die Feuerwehr MUSS zwingend regelmäßig von einer Fachfirma inspiziert und gewartet werden. Diese Fachfirma muss nach DIN-14675, auch für die Wartung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sein. Einmal pro Jahr muss zusätzlich jeder Melder und jede Ansteuerung geprüft werden.
Im Regelfall bedeutet dies, dass pro Quartal ein Viertel aller Melder geprüft wird. Somit sind über ein Jahr gesehen alle Melder geprüft und die Fachfirma kann so auch feststellen ob die Alarme in der Brandmeldezentrale korrekt ankommen.
Bei der Erstabnahme durch den Prüfsachverständigen, legt dieser auch die Wartungsintervalle fest. In Ausnahmefällen wird hier auch halbjährige oder einmalige Wartung pro Jahr vorgegeben.
Automatische Rauchmelder werden im Regelfall mit einem Prüfgas getestet. Wärmemelder werden mit einem speziellen Hitzeprüfkopf aufgeheizt bis sie Alarm geben. Druckknopfmelder (Handfeuermelder) werden mit dem Schlüssel geöffnet und der Knopf gedrückt. Sind Alarmgeber (Sirenen/Blitzleuchten) vorhanden werden diese auch getestet.
Sämtliche Ansteuerung, die in der Brandmeldezentrale einprogrammiert sind, werden getestet. Dies sind z. B. Steuerungen, damit der Aufzug ins Erdgeschoss oder in ein Stockwerk fährt wo keine Auslösung stattfand. Auch Ansteuerung zum Öffnen von Fluchttüren, wie zum Beispiel in Pflegeheimen werden darüber realisiert.
In der Anlage selbst wird die Ansteuerung des FSD (Feuerwehrschlüsseldepot) und die Übertragung einer Störung oder eines Feueralarms an die Hilfeleistende Stelle getestet.
Jede Brandmeldeanlage ist gegen Stromausfall mit Akkus gesichert, die die Anlage noch mindestens 72 Stunden mit Strom versorgen können/müssen. Diese Akkus müssen auch im Ruhe und Alarmzustand gemessen werden und alle vier Jahre ausgetauscht werden.
Jede Wartung wird im sogenannten Betriebsbuch der Anlage dokumentiert. Zusätzlich verwenden wir zur ISO-9001 und DIN-14675 Dokumentation Prüflisten in denen sämtliche Melder und Steuerungen aufgeführt sind und nach jedem Test dokumentiert werden.
Wenn die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ausgeführt ist dann ja. Es muss zwingend meist eine vierteljährliche Inspektion / Wartung ausgeführt werden.
Handelt es sich um eine Anlage, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist, wird diese nur von der Feuerwehr abgenommen, wenn ein Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma existiert.
Falls nicht, findet keine Abnahme statt und das Gebäude darf nicht in Betrieb genommen werden.
Nach der Ersten Abnahme eines Sachverständigen bei der Inbetriebnahme müssen Brandmeldeanlagen wiederholt alle drei Jahre erneut von einem Sachverständigen geprüft werden.
Vorgegeben ist dies in der sogenannten SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung.
Wir können aktuell die Brandmeldeanlagen der Hersteller Sonax-Alarm (=Bosch), Esser, Notifier, NSC, Telenot planen, installieren und warten.
Im Bereich Hersteller beschreiben wir Ihnen diese Anlagen und geben Ihnen dazu auch unsere Erfahrungen sowie Kundenmeinungen wieder.
Über die Firmennamenlinks kommen Sie direkt zur Herstellerseite, Links auf den Produkten führen Sie zu unserer Beschreibung auf der Unterseite unserer angebotenen Hersteller:
Hersteller Bosch Vertrieb durch Sonax-Alarm BOSCH FPA1200/FPA2000 (Avenar Panel 2000, BOSCH FPA5000 (Avenar 8000 SFM/PFM)
Abgekündigte Altanlagen von BOSCH: BZ500, UEZ1000, UEZ2000
Hersteller ESSER (Novar GmbH) - Anlagen IIQ8-C, IQ8-M, FlexES
Hersteller NSC - Anlagen Solution F1, Solution F2
Hersteller Telenot - Anlagen Hifire 4000, Altanlagen: Comfire 80, BMT 3000
Hersteller Notifier - Anlagen NF 300, NF 500, NF 3000, NF 5000 Altanlagen: NF 400, NF 1000
Wird eine Brandmeldeanlage nach DIN-14675 von der Baubehörde gefordert, so darf nur eine speziell dafür zertifizierte Fachfirma diese installieren.
Zudem ist in der Zertifizierung auch festgelegt, welche Anlage die Fachfirma montieren und Warten darf (Hersteller / Typ).
FAT = Feuerwehr Anzeige Tableau
Hier kann die Feuerwehr sehen, welcher Melder als erstes eine Feuermeldung gab. In einer zweiten Zeile sieht die Feuerwehr, welcher Melder dann noch als letztes ausgelöst hat.
Hier kann also die Feuerwehr unabhängig von der Brandmeldeanlage immer die für Sie wichtige Information in gleicher Form ablesen.
Das FAT befindet sich hierbei direkt am Eingang des Gebäudes, wobei die Brandmeldeanlage selbst meist in Technikräumen im Keller eingebaut wird.
FBF = Feuerwehr Bedien Feld
Hier kann die Feuerwehr die Brandmeldeanlage ansteuern, um zum Beispiel die Sirenen/Blitzleuchten abzustellen oder die Anlage zurückzusetzen, nachdem der Einsatz beendet ist.
Das FBF befindet sich gleich neben dem FAT direkt am Eingang des Gebäudes, wobei die Brandmeldeanlage selbst meist in Technikräumen im Keller eingebaut wird.
BMZ = Brandmeldezentrale
Es bezeichnet sowohl die erste Anlaufstelle der Feuerwehr mit FAT/FBF zur Bedienung der BMZ wie auch die Zentraleinheit der Anlage selbst. Es ist das Herzstück jeder Brandmeldeanlage.
Erkennbar ist das sofort an dem in schwarzer dicker Schrift geschriebenen Schild mit rotem Rand auf weißem Feld und der Aufschrift BMZ.
Dieses Schild muss an der Türe zu dem Raum oder Schrank angebracht sein, wo sich das Herz der Anlage befindet und an der Stelle, wo für die Feuerwehr das FAT/FBF zu finden ist.
Feuerwehrlaufkarten (FLK) sind Grundrisspläne im Format DIN A3. Sie haben Vorder- und Rückseite und tragen die Nummer der Meldergruppe. Die Meldergruppe und der Melder werden im FAT angezeigt. Damit sucht sich die Feuerwehr den entsprechenden Plan heraus und kann darauf eingezeichnet den Weg zu diesem Melder (wo auch das vermeintliche Feuer ist) finden.
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