Brandmeldeanlagen
In den Untermenüs finden Sie sowohl technische Details zu Brandmeldeanlagen als auch zu den verschiedenen Gebäudenutzungen.
Technische Details
Besonderheiten nach Gebäudenutzung
Brandmeldeanlagen von WiTo-Sicherheitstechnik
Die WiTo-Sicherheitstechnik als zertifizierter Facherrichter nach DIN 14675 plant, montiert und wartet Brandmeldeanlagen vorrangig in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau, Augsburg, Friedberg, Aichach, Pfaffenhofen, Landsberg, München und Starnberg.
Wir sind zertifiziert für die Hersteller Bosch, Sonax, Esser, Notifier, Telenot, NSC und Detektomat
Sonderbauverordnungen
Verordnungen und Forderungen der Baubehörde legen fest, in welchen Objekten Brandmeldeanlagen verbaut werden müssen. Darüber hinaus existieren je nach Nutzung Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind:
- Muster-Garagenverordnung
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) für Pensionen und Hotels
- Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
- Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
- Muster-Holzbaurichtlinie (M-HFHolzR)
- Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)
- Muster-Verkaufsstättenverordnung
- Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime - Krankenhausbaurichtlinie (KhBauR)