Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage

Wenn die Brandmeldeanlage baurechtlich gefordert ist, dann muss zwingend eine vierteljährliche Inspektion und die jährliche Wartung ausgeführt werden. Die Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage ist nach der Montage die wichtigste, regelmäßige Maßnahme zur Betriebssicherheit Ihrer BMA.

Handelt es sich um eine Brandmeldeanlage, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist, wird diese nur von der Feuerwehr abgenommen, wenn ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN-14675 zertifizierten Fachfirma wie der Firma WiTo-Sicherheitstechnik existiert. Wir führen die Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage von Bosch, Esser, Notifier, NSC, Telenot und Detektomat in den Landkreisen Augsburg, Friedberg, Aichach, Pfaffenhofen, Dachau, Fürstenfeldbruck, München, Starnberg und Landsberg durch.

Die Wartung erfolgt jährlich und umfasst:

  • Sichtprüfung der gesamten Anlage
  • Auslösung aller Melder
  • Prüfung Anzeige des Feuerwehr-Bedienfeld und FAT (Feuerwehr Anzeige Tableau) an der Zentrale
  • Funktionstest der Alarmierungseinrichtung sowie Brandfallsteuerung
  • Kontrolle Störungserkennung und -weiterleitung.

Spätestens nach vier Jahren sind die Akkumulatoren zu ersetzen.

Die Inspektion der BMA:

Die Inspektion der Brandmeldeanlage muss vierteljährlich erfolgen.
Hierbei geht es grundsätzlich um die Feststellung von Verschmutzungen und Beschädigungen der Anlagenkomponenten. Auch wird überprüft, ob sich die Umgebungsbedingungen verändert haben, wie ein Umbau oder die anderweitige Nutzung.
Verschleiß der BMA:

  • Verschmutzung der optischen Elemente Kunststofflinsentrübung z.B. bei linear Meldern
  • Staubablagerungen In der matt schwarzen Messkammer von Streulichtmeldern (optische Rauchmelder): Diese Verschleißerscheinungen können hochwertige Melder erkennen und bis zu einem bestimmten Grad kompensieren. Dennoch haben diese eine begrenzte Lebensdauer von 8 Jahren. Danach müssen diese laut DIN-14675 ausgetauscht werden.

Beispiele für Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage

Batteriemessung

Batterieprüfung

Brandmeldeanlagen müssen auch bei Stromausfall funktionieren und haben dazu eine Notstromversorgung. Die Messung von Ruhe- und Laststrom/Spannung sagt uns, ob die Batterie noch in einem guten Zustand ist. Die Akkus müssen nach Herstellerangaben getauscht werden, (meist alle 4 Jahre)!

Wartung Brandmeldeanlage mit Prüfung Rauchmelder im Krankenhaus

Rauchmelderprüfung

Alle Melder, unabhängig von automatischen - oder manuellen Meldern, wie Rauchmelder und Druckknopfmelder, müssen mindestens 1x jährlich geprüft werden. Im Bild ist es ein automatischer Rauchmelder, der mit Prüfgas getestet wird. Diese optischen Rauchmelder müssen nach DIN 14675 alle 8 Jahre getauscht werden.

Inspektion / Wartung Bosch Brandmeldeanlage

Inspektion

Vierteljährlich findet die Inspektion der Brandmeldeanlage statt. Nach erfolgter Auslösung von Rauchmeldern oder Handfeuermeldern, kann nun überprüft werden, ob der Alarm auch entsprechend der Auslösung an der Zentrale angekommen ist. Dazu hat jeder Melder eine Meldergruppe und Nummer z.B. 47/3

Wie läuft eine Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage ab und was wird von uns geprüft?

Generelles Vorgehen

Bevor wir mit der Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage beginnen können, müssen wir die für diese Anlage definierte hilfeleistende Stelle anrufen und die Brandmeldeanlage in Revision nehmen lassen. Damit werden Feueralarme während unserer Tests nicht zur Feuerwehr weitergeschaltet. Danach schalten wir die Melder in Revision, die ÜE (Übertragungseinheit), Brandfallsteuerungen und Signalgeber ab. Jetzt kann mit der Prüfung begonnen werden. Nach Abschluss aller Prüfungen und Messungen melden wir die Anlage wieder bei der hilfeleistenden Stelle als scharf an. Ob ausgelöste Alarme und Störungsmeldungen angekommen sind, kann darüber überprüft werden.

Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675, ob Hausalarm oder aufgeschaltet auf die Feuerwehr, MUSS zwingend regelmäßig von einer Fachfirma nach DIN 14675 inspiziert / gewartet werden. Im Regelfall findet diese vierteljährlich statt. Die Fachfirma, die den Wartungsvertrag hat, muss nach DIN 14675 auch für die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sein.

Im Regelfall bedeutet dies, dass pro Quartal ein Viertel aller Melder geprüft wird. Somit sind über ein Jahr gesehen alle Melder geprüft. Die Fachfirma kann so auch feststellen ob die Alarme in der Brandmeldezentrale korrekt ankommen.

Prüfung Brandmelder

 

Automatische optische Brandmelder werden im Regelfall bei der Wartung einer Brandmeldeanlage mit einem Prüfgas getestet. Thermomelder werden mit einem speziellen Hitzeprüfkopf aufgeheizt bis sie Alarm geben.

Brandmelder Bosch mit Schild in einer 11m hohen Lagerhalle
Rauchmelder Bosch

Im rechten Bild ist eine Prüfstange mit dem Testkopf und dem darin enthaltenen Prüfgas. Durch hochdrücken des Behälters über den Rauchmelder, strömt Gas aus. Gleichzeitig umschließt die Glocke den Melder damit das Gas nicht ausströmen kann. Die Glocke ist am Kopf durchsichtig ausgeführt, damit der Prüfer sehen kann, wenn die rote LED des Melders leuchtet. Das ist das Zeichen, dass er "Rauch" erkannt hat und Alarm ausgelöst wurde. Nun wird die Meldergruppe und Nummer notiert, damit im Nachgang an der Brandmeldezentrale (BMZ) geprüft werden kann, ob der Alarm von diesem Melder korrekt angekommen ist.

In dem Beispiel sehen Sie das gelbe Schild neben dem Brandmelder. Es bedeutet, dass es sich um die Meldergruppe 4119 handelt und dieser Melder die Nummer 3 dieser Gruppe hat.

Wartung Brandmeldeanlage mit Prüfstange und Rauchmelder

Prüfung Brandmelder in Sporthallen mit Schutzkorb

In Sport- und Mehrzweckhallen werden über die Melder meist Schutzkörbe angebracht damit beim Sport, wie Fußball, Basketball oder Volleyball nicht ein verirrter Ball den Rauchmelder oder die Sirene von der Decke schießt.

Gleiches gilt für die Handfeuermelder, die sich an den Notausgängen der Turnhalle befinden. Diese müssen auch entsprechend geschützt werden sonst kann es passieren, dass ein geschossener Ball einen Feueralarm auslöst! Um das zu verhindern, verbauen wir Kunststoffabdeckungen mit Klappen, wie auf dem Beispielbild unten zu sehen ist.

Für die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage ist die Wartung (wenn sie denn korrekt durchgeführt wird...) sehr aufwendig, da mit dem Standard Testkopf auf der Prüfstange die Melder nicht ausgelöst werden können. Grund ist der größere Schutzkorb um den Melder herum. Somit erreicht das Prüfgas nicht mehr die Prüfkammer des Melders.
Es gibt sogenanntes Schussgas, was durch die Patrone nach vorne hinausschießt. Der Einsatz ist jedoch nur möglich, wenn man unmittelbar in der Nähe des Melders ist. Die Melder sind jedoch durchwegs auf einer Deckenhöhe, die man mit normalen Leitern nicht mehr erreichen kann. Es bleibt daher nur die Möglichkeit mit Spezialleitern oder der Aufbau eines Gerüsts. Mit Hebebühnen kann man meist eben auch nicht auf den Spezialboden fahren.

Damit wir auch diese Melder jährlich testen können, haben wir uns 2 verschiedene Tester als Aufsatz auf unsere Standard Prüfstangen selbst angefertigt.
Damit ermöglichen wir für den Kunden einen jährlich vorgeschriebenen kostengünstigen und sicheren Test der Brandmelder ohne den Mehraufwand von Leitern und Gerüsten.

Im 1. Fall wird der vergrößerte Kopf auf den normalen Prüfkopf aufgesteckt. Darin befindet sich ein kleiner batteriebetriebener Lüfter, der das Prüfgas nach oben in die Prüfkammer des Rauchmelders befördert und diesen auslöst.

Im 2. Fall haben wir die Schussgas-Patrone mit dem Druckknopf eingebaut. Der Druckknopf kann entweder über den Stößel durch druck an die Turnhallendecke oder über ein 10m langes Zugseil vom Boden aus ausgelöst werden.

Rauchmelder mit Schutzkorb in der Turnhalle
Schutzkorb Rauchmelder
Prüfkopferweiterung
Schussgas von der Ferne auslösen
Notifier Druckkopfmelder

Druckknopfmelder (Handfeuermelder) werden mit dem Schlüssel geöffnet und der Knopf gedrückt. Auch diese sind genauso wie die Deckenmelder mit einer Meldergruppe und einer Meldernummer gekennzeichnet.

Diese werden jedes Jahr genauso ausgelöst und überprüft wie alle anderen Brandmelder.

Jede Auslösung und Überprüfung der Brandmelder dokumentieren wir entsprechend ISO 9001 in unseren Prüflisten. Außerdem wird die Information auch im Hintergrundspreicher der Brandmeldezentrale abgespeichert.

Prüfung Signalgeber (Sirenen) und Ansteuerungen

Esser Brandmelder mit Sockelsirene
Kombiblitzleuchte Esser
Signalgeber Sirene Feueralarm

Sind Signalgeber vorhanden werden diese auch getestet.
(in der Reihenfolge wie auf den Bildern darüber: Brandmelder mit eingebauter Sirene, Blitzleuchte, Sirene)

Sämtliche Ansteuerungen, die in der Brandmeldezentrale einprogrammiert sind, werden bei der Inspektion / Wartung einer Brandmeldeanlage getestet. Dies sind z. B. Ansteuerungen damit der Aufzug immer ins Erdgeschoss fährt (statisch) oder in ein Stockwerk fährt, wo keine Auslösung stattfand (dynamisch). Auch Ansteuerungen zum Öffnen von Fluchttüren wie zum Beispiel in Pflegeheimen werden darüber realisiert. Genauso wie die Abschaltung von Lüftungsanlagen.

In der Anlage selbst wird die Ansteuerung des FSD (Feuerwehrschlüsseldepot) und die Übertragung einer Störung oder eines Feueralarms an die hilfeleistende Stelle getestet. Der FSD ist in der Außenwand oder Standsäule vor dem Haus. Dadurch ist der FSD jeglicher Witterung auch im Winter ausgesetzt und hat dadurch eine eingebaute Heizung. Ob die Heizung im FSD noch funktioniert, muss also auch regelmäßig getestet werden.

Jede Brandmeldeanlage ist gegen Stromausfall mit Akkus gesichert, die die Anlage noch mindestens 4, 30 oder 72 Stunden mit Strom versorgen. Diese Unterbrechungszeit hängt davon ab, ob Sie eine Störungsweiterleitung zu einer ständig besetzten Stelle haben. Diese Akkus müssen auch im Ruhe- und Alarmzustand gemessen werden und nach Herstellerangaben getauscht werden. Meist ist dies nach 4 Jahren gefordert.

Jede Wartung wird im Betriebsbuch der Anlage dokumentiert. Zusätzlich verwenden wir zur ISO 9001 Dokumentation Prüflisten in denen sämtliche Melder und Steuerungen aufgeführt sind und nach jedem Test dokumentiert werden.

Prüfung Akkus der Notstromversorgung

Wartung Brandmeldeanlage mit Batteriemessung der Akkus

Die Batterien müssen nach Herstellerangaben alle 4 Jahre gewechselt werden.

Während dieser Zeit wird bei jeder Inspektion der Zustands der Akkus überprüft. Dazu wird von uns die Ladespannung, der Ruhestrom und die Spannnung, Strom im Akkubetrieb gemessen. Dies auch unter Belastung, wenn die Sirenen ausgelöst werden um die Personen im Gebäude zu warnen. Sämtliche Daten werden entsprechend ISO9001 in unseren Checklisten für dieses Objekt dokumentiert.

Im Regelfall sind 2 Akkus mit je 22 - 44 AH verbaut. Die notwendige Akkuleistung wird bei der Planung einer Brandmeldeanlage errechnet. Im Regelfall werden die Akkus so ausgelegt, dass sie 72 Stunden den Notbetrieb sicherstellen.
Fällt die Netzversorgung aus, so wird automatisch von der Anlage auf Akkubetrieb geschaltet und eine Störungsmeldung an die ständig besetzte hilfeleistende Stelle übertragen. Dieser informiert uns als Wartungsfirma umgehend über die Störung. Somit können wir kurzfristig den Fehler beheben.
Die Akkus stellen in der Zwischenzeit sicher, dass die Anlage auch ohne Netzversorgung sicher im Brandfall einen Feueralarm absetzt.

In den Bildern sehen Sie die Batteriemessung und eine offene Anlage am Beispiel NSC. Darin können Sie im unteren Teil die beiden Akkus erkennen. Wir beschriften alle Akkus bereits beim Einbau mit Monat und Jahr des Einbaudatums. Damit sehen wir auf einen Blick wann die Akkus wieder getauscht werden müssen. Ist dies demnächst der Fall, werden diese schon von uns vorher bestellt und automatisch bei der nächsten Inspektion ausgetauscht. Somit entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Arbeitszeit- und Anfahrtskosten für einen Extra Besuch.

 

Inspektion NSC Solution F1

Periodische Anforderung durch die DIN 14675: Melderwechsel nach 8 Jahren !

Die Zuverlässigkeit einer Brandmeldeanlage hängt im Wesentlichen an den verwendeten Brandmeldern ab. Falschalarme in Folge von Alterungsprozessen der Elektronik oder der Verschmutzung der Messkammern müssen durch rechtzeitigen Meldertausch ausgeschlossen werden.

Die DIN 14675 gibt hier für die am häufigsten verwendeten optischen Rauchmelder eine Frist von 8 Jahren vor. Diese Melder haben heutzutage eine Kompensation für die Verschmutzung und kalibrieren sich automatisch. Danach müssen die Melder ersetzt werden. Je nach Umgebungsbedingungen kann dies auch schon früher der Fall sein.

Den Tausch einzelner verschmutzter oder defekter Melder nehmen wir auch gleich bei der regelmäßigen Inspektion vor. Dazu haben wir auch die gängigsten Melder der verschiedenen Hersteller gleich immer in unserem Servicefahrzeug mit dabei. Somit ersparen wir Ihnen hier eine erneute Anfahrt und Kosten für den Tausch.

Sollten andere Meldertypen, wie z. B. Brandmelder die auch einen chemischen Teil integriert haben verbaut sein, müssen diese schon nach 5 Jahren gewechselt werden.

Bei vielen verbauten Rauchmeldern in Ihrer Immobilie ist es sinnvoll den Melderwechsel nach 8 Jahren schon ein Jahr vorher in Ihre nächstjährige Budgetplanung aufzunehmen, da es doch erhebliche Kosten sein können. Wir sprechen unsere Kunden dazu auch schon immer im Jahr vorher darauf an bzw. vermerken es auch in unseren Inspektionsprotokollen für den Kunden. Somit sind Sie auf der sicheren Seite durch frühzeitige Einplanung und werden nicht durch plötzliche hohe Kosten überrascht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Periodische Anforderung durch die DIN 14675: Akkutausch nach 4 Jahren

Die Brandmeldezentrale BMZ muss über eine Notstromversorgung vor Stromausfall geschützt sein. Damit diese auch bei Stromausfall noch sicher funktioniert, sind in der Anlage Akkus eingebaut. Diese Akkus werden von uns bei der Wartung auch immer mit überprüft, müssen aber trotzdem nach Herstellerangaben regelmäßig nach 4 Jahren ausgetauscht werden. Auch diesen Austausch nehmen wir im Zuge der Wartung vor. Somit entfällt eine weitere Anfahrt was Ihnen zusätzliche Kosten erspart.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Regelmäßige SPrüfV - Sachkundigenprüfung Brandmeldeanlage

Nach der ersten Abnahme eines Sachverständigen und der Feuerwehr bei der Inbetriebnahme müssen Brandmeldeanlagen wiederholt alle 3 Jahre erneut von einer/einem Sachverständigen geprüft werden.

Vorgegeben ist dies in der sogenannten SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung.

Auszug für Prüfungen §2:
"Durch Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach § 1 Satz 2 Nr. 3 PrüfVBau müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden: ... Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, ...
Die Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage oder der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen."
Steht eine wiederkehrende Prüfung an und haben wir einen aktiven Wartungsvertrag für diese Brandmeldeanlage, so vereinbaren wir mit einem Sachverständigen einen Termin vor Ort beim Kunden für diese Begehung. Diese/dieser erstellt im Anschluss ein Prüfprotokoll für den Betreiber der Anlage.

Der Wartungsvertrag für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Damit eine baurechtlich geforderte Brandmeldeanlage in Betrieb gehen darf, muss ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma, die nach DIN 14675 zertifiziert ist, abgeschlossen werden.

Der Wartungsvertrag für eine neue Brandmeldeanlage wird somit direkt nach der Montage und noch vor der Sachverständigenabnahme einer Brandmeldeanlage abgeschlossen. Oft werden dann auch die geforderten Melderwechsel nach 8 Jahren, der Batterietausch nach 4 Jahren oder andere Arbeiten automatisch wieder an diesen Erst-Errichter der BMA vergeben.

Diese Arbeiten können jedoch auch während des noch bestehenden Wartungsvertrags mit dieser Fachfirma, von anderen zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden!

Wenn Sie mit dem aktuellen Wartungsvertrag unzufrieden sind und Interesse an guten Alternativen haben, so kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen die Inspektion, Wartung, Reparatur- oder Austausch von Anlagen der Hersteller Bosch, Esser, NSC, Notifier, Telenot und Detektomat zu fairen Preisen.

Als Familienbetrieb sind wir zudem direkt auch mobil für Sie erreichbar und Sie haben immer die gleichen Ansprechpartner. Wir garantieren Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Service. Bitte fordern Sie gleich ein kostenloses Vergleichsangebot von uns an!

Weitere Informationen und Beschreibungen zur Wartung finden Sie hier

Haben Sie Fragen oder Interesse ein Angebot zur Wartung zu erhalten, so kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Techniker vor Ort bei einem Kunden zur Wartung einer Brandmeldeanlage

Wartung Brandmeldeanlage