Der Meldertausch von optischen Rauchmeldern einer Brandmeldeanlage ist nach 8 Jahren von der DIN 14675 vorgeschrieben. Es kann jedoch auch schon früher notwendig werden, wenn die Melder verschmutzt sind, da es sonst häufig zu Falschalarmen führt. Oft ist dies in staubigen Umgebungen der Fall. Bei Umbau Arbeiten werden auch oft die Melder vorher nicht abgeklebt und dadurch stark verschmutzt, so dass ein Melderwechsel notwendig wird. Den Verschmutzungsgrad können wir bei den besseren Brandmeldezentralen auch direkt aus der Anlage auslesen und so frühzeitig darauf reagieren.
Eine besondere Herausforderung sind Melder die an sehr hohen Decken montiert sind. Hier haben wir als Beispiel die Turnhalle einer Realschule. Die Deckenhöhe beträgt knapp 10 Meter. Unsere Standard Leitern sind leider nur bis 7,5 Meter von der Berufsgenossenschaft zugelassen.
Für höhere Decken werden in der Regel sogenannte Steiger oder Hubarbeitsbühnen verwendet. Anbei auch ein Bild wie wir diese in einem Gewerbebetrieb wie z.B. einer Lagerhalle einsetzten können.
Bei Turnhallen ist das jedoch meist aufgrund der extra weichen Bodenbeschaffenheit nicht möglich oder zugelassen. Für diese Fälle gibt es dann spezielle Leitern wie Sie auf den Bildern sehen können. Einzige andere Alternative wäre noch ein Gerüst aufzubauen, was jedoch auch sehr zeitaufwändig ist.