Brandmeldeanlage Senioren- und Pflegeheime
Seniorenheime sind spezielle Einrichtung die auf ältere Menschen optimiert sein sollten. Dies betrifft auch die Brandmeldeanlage Senioren- und Pflegeheime.
Gerade im Pflegebereichen müssen die Türen oft verschlossen sein und das, obwohl es Fluchttüren sind. Hier spielt die Brandmeldeanlage eine wichtige Rolle, denn sie muss im Notfall diese Türen freigeben, damit die Fluchtwege offen sind.
Generell werden in Seniorenheimen die Fluchtwege wie Flure und Treppenhäuser mit Automatischen und Druckknopfmeldern gesichert. Zusätzlich befinden sich im Regelfall noch Brandmelder in der Küche, die auf Hitze und nicht Rauch reagieren. Auch die Technik- und Abstellräume sind meist abgesichert. Alarmgeber sind eher die Ausnahme, um kein Chaos zu verursachen. Es werden meist lediglich die Pflegekräfte in den Stationszimmern alarmiert. In einigen Seniorenheimen, die als Appartementanlage konzipiert sind, befinden sich dann auch Rauchmelder in den Wohneinheiten. Dort ist auch oft eine eigene Küche integriert. Hier kommt es leider öfter zu berechtigten Alarmen durch die Unachtsamkeit oder einfach Vergesslichkeit.
In den speziellen Pflegebereichen wird eine Warnung meist nicht über schrille Sirenen gelöst. Oft ist hier nur eine Anzeige und ein Summer im Stationszimmer der Pflegekräfte. Hier eignet sich zum Beispiel auch ein FAT zur Anzeige, was den Alarm ausgelöst hat.
Wie bei allen Gebäudekomplexen ist auch hier die Nutzung entscheidend. Es lohnt sich also das Brandschutzkonzept entsprechend der Pflegestufen und unterschiedlichen Stationen auszulegen, damit die Bewohner perfekt geschützt werden können.
Brandwarnanlage nach VDE 0826 Teil 2
Seit kurzem gibt es die Neue VDE 0826 Teil 2 in der das neue Konzept der sogenannten Brandwarnanlagen beschrieben wird. Für diese gelten nicht die strengen Auflagen der DIN 14675 und können daher auch von einer nicht Fachfirma installiert werden. Aufgrund der geringeren Vorgaben an die verwendeten Komponenten und Installationsfirmen ist es eine preisgünstige Möglichkeit kleine Gebäude mit geringer anwesender Personenzahl zu schützen. Der wesentliche Unterschied zu den Heimrauchmeldern besteht darin, dass es eine zentrale Anlage zur Bedienung dafür gibt.
Wir haben bisher dazu erst eine Anlage installiert und können zu diesen neuen Brandwarnanlagen noch nicht mit ausreichender Erfahrung sagen, wie sich solche Anlagen in der Praxis auf Dauer bewähren.
Besonderes zur Brandmeldeanlage Senioren- und Pflegeheime
Verordnungen und Forderungen der Baubehörde legen fest, welche Brandmeldeanlage im Senioren- und Pflegeheime verbaut werden muss. Darüber hinaus existieren je nach Nutzung Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind:
- Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime - Krankenhausbaurichtlinie (KhBauR)
- Muster-Garagenverordnung