Brandmeldeanlage Schule
Die Raumnutzung in Schulen stellt den Brandschutz vor besondere Herausforderungen. Schulen haben oft Küchen, Kantinen, Chemie und Physiklabore, Werkräume, EDV Zimmer und Aufenthaltsräume. Die Brandmeldeanlage in Schulen muss dafür ausgelegt werden.
Der bauliche Brandschutz von Schulen wird in der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) geregelt, die von den Bundesländern jedoch in unterschiedlichem Maße übernommen wird. Sie regelt unter anderem die Signalgebung im Alarmfall, da sich diese eindeutig vom Pausensignal abheben muss. In Werk- und Spielräumen muss der Alarmpegel deutlich über dem allgemeinen Lärmpegel liegen etc.
Ist eine Aula für mehr als 200 Personen vorhanden, so greift zusätzlich die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).
Selbst Erwachsenen fällt es im Alarmfall schwer, richtig zu reagieren. Kleinkinder und Schüler sind vor noch größere Herausforderungen gestellt, um im Brandfall nicht in Panik zu geraten. Aus diesem Grund sind eindeutige Alarmierungssysteme mit gezielten Handlungsaufforderungen in Schulen und Hochschulen erforderlich. Oft wird dies über die vorhandene ELA Anlage und ihren Lautsprechern im Alarmfall übertragen.
Ist die vorhandene ELA Lautsprecheranlage jedoch nicht als sicherheitstechnische Anlage ausgeführt und installiert worden, dann müssen Sirenen der Brandmeldeanlage dies Aufgabe übernehmen.
Brandrisiken bestehen insbesondere in den oben aufgeführten Räumen. Gut ausgewählte automatische Brandmelder können hier sicher alarmieren und Falschalarme verhindern. Oft sind in Schulen nur besondere Räume und Fluchtwege mit Meldern ausgestattet.
Heutzutage sind Klassenzimmer immer öfter mit technischem Equipment wie Beamer und digitalen Tafeln ausgestattet. Hinzu kommen digitale Enggeräte mit den dazugehörigen Ladegeräten. Die Brandlast ist daher in den letzten Jahren in den Klassenzimmer deutlich gestiegen.
Bei Neu- und Umbauten werden daher immer mehr Klassenzimmer mit automatischen Meldern ausgestattet. Es darf auch nicht vergessen werden, dass der zu schützende Einrichtungswert der Schulen aufgrund der Technikausstattung und Digitalisierung stark zugenommen hat. Die Brandschutzkonzepte wurden jedoch über viele Jahrzehnte nicht an die neuen Bedingungen angepasst.
Besonderes zu Brandmeldeanlage Schule
Verordnungen und Forderungen der Baubehörde legen fest, in welchen Objekten Brandmeldeanlagen verbaut werden müssen. Darüber hinaus existieren je nach Nutzung Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind:
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
Beispiele Brandmeldeanlage in Schule
