Brandmeldeanlage im Gewerbe und Industrie
Eine Brandmeldeanlage im Gewerbe und Industrie muss in besonderem Maße Leistungsfähig und flexibel sein.
Im gewerblichen oder industriellen Bau richten sich die unterschiedlichen Brandrisiken nach der Funktion des jeweiligen Gebäudekomplexes. Neben Produktionsanlagen, deren Maschinen ein hohes Maß an Wärme erzeugen können, sind Gefahrgutlager und auch Mischbauten, welche z. B. Kantinen, Aufenthalts-, Umkleide-, und Waschräume beinhalten, zu beachten. Hier sind oft Sonderbrandmelder notwendig, um den unterschiedlichen Umgebungen gerecht zu werden.
Stetige Veränderungen in Produktionsprozessen ziehen oftmals Maschinenverlagerungen und damit einhergehende bauliche Maßnahmen nach sich. Diese Umbauten und Erweiterungen schaffen ständig neue Voraussetzungen an den Brandschutz und erfordern ein hohes Maß an die Flexibilität einer Brandmeldeanlage und Brandmelder.
Neben umfänglichen Sachwerten oder gar Personenschäden kann der Brand in einem Industriebetrieb auch lange Produktionsausfälle zur Folge haben. Der Brandschutz in Industriebauten und hohen Hallen stellt besondere Anforderungen an die Sensorik einer Brandmeldeanlage. Schäden können nur möglichst gering gehalten werden, wenn Brände frühzeitig erkannt werden.
Der hohe Lärmpegel in manchen Industriebetrieben erfordert besondere Akustik und bedingt oft zur zusätzlichen Wahrnehmung optische Signalgeber wie Blitzleuchten.
Oft sind in Industriebauten zum schnellen löschen eine Sprinkleranlage oder CO2 Löschanlage verbaut, damit größere Schäden und damit den einhergehenden Produktionsausfall zu verhindern.
Besonderheiten für eine Brandmeldeanlage in Gewerbe und Industrie
Verordnungen und Forderungen der Baubehörde legen fest, in welchen Objekten Brandmeldeanlagen verbaut werden müssen.
Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder der Lagerung von Produkten und Gütern dienen, unterliegen der Industriebaurichtlinie (M IndBauRL). Unter „Produktion“ wird hierbei die Herstellung, Behandlung, Verwertung und Verteilung von Gütern verstanden. Industrielle Anlagen, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen oder Bauten, die überwiegend offen sind, fallen nicht unter die Industriebaurichtlinie. Ausgenommen sind auch Hochregallager mit höhen von mehr als 9m (Oberkante).