Brandmeldeanlage Einkaufszentrum
Für die Brandmeldeanlage im Einkaufszentrum ist der Schwerpunkt eines Brandschutzkonzeptes die effektive und effiziente Evakuierung großer Menschenmassen. Große Einkaufspassagen und Möbelhäuser können an guten Tagen Besucher im fünfstelligen Bereich verzeichnen.
Darüber hinaus erhöht die vielfältige Nutzung der Gebäude die Brandschutzanforderungen. Zum einen gibt es Läden mit einer breiten Angebotspalette an Waren, die unterschiedliche Brandrisiken aufweisen. Zum anderen verfügen die Gebäude im Regelfall auch über Gastronomie, Parkdecks und Tiefgaragen, Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen.
Um die verkaufsfördernde Atmosphäre von Einkaufspassagen und Möbelhäusern zu erhalten, sollten brandschutztechnische Einrichtungen möglichst unsichtbar für den Kunden installiert werden. Hierbei ist das Design der einzelnen Komponenten, wie die Rauchmelder nicht außer acht zu lassen.
Eventuelle zusätzliche Anforderungen:
Verordnungen und Forderungen der Baubehörde legen fest, in welchen Objekten Brandmeldeanlagen verbaut werden müssen. Darüber hinaus existieren je nach Nutzung Sonderbauverordnungen, die zu beachten sind. Diese sind:
- Muster-Garagenverordnung
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Muster-Verkaufsstättenverordnung